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Firmenname suchen (z.B. Schmidt) und auswählen In das vorgesehene Feld kann die zu suchende Firma eingegeben werden. Nach dem Anklicken des Suchknopfes werden alle passenden Firmen als Liste wiederum in einem separaten Popupfenster zur Verfügung gestellt. Anschließend kann der Benutzer eine Firma aus der Liste auswählen. Danach werden die zugehörigen Adressdaten automatisch in die entsprechenden Felder geschrieben. Bei der Suche wird ein Platzhalter vor und hinter dem eingegebenen Suchtext automatisch generiert. Das bedeutet, dass der Benutzer nur einen Teil des Firmennamens eingegeben muss, um Treffer zu erhalten. Beispiel: Die Firma „Schmidt & CO.“ wird gesucht. Der Benutzer gibt „Schmidt“ ein und drückt auf das Suchknopf. Anschließend werden in einer Dropdown-Liste alle Firmen gezeigt, deren Firmenname den Text „Schmidt“ enthalten. Die Suche unterscheidet nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung.

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Firmenname suchen (z.B. Schmidt) und auswählen In das vorgesehene Feld kann die zu suchende Firma eingegeben werden. Nach dem Anklicken des Suchknopfes werden alle passenden Firmen als Liste wiederum in einem separaten Popupfenster zur Verfügung gestellt. Anschließend kann der Benutzer eine Firma aus der Liste auswählen. Danach werden die zugehörigen Adressdaten automatisch in die entsprechenden Felder geschrieben. Bei der Suche wird ein Platzhalter vor und hinter dem eingegebenen Suchtext automatisch generiert. Das bedeutet, dass der Benutzer nur einen Teil des Firmennamens eingegeben muss, um Treffer zu erhalten. Beispiel: Die Firma „Schmidt & CO.“ wird gesucht. Der Benutzer gibt „Schmidt“ ein und drückt auf das Suchknopf. Anschließend werden in einer Dropdown-Liste alle Firmen gezeigt, deren Firmenname den Text „Schmidt“ enthalten. Die Suche unterscheidet nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung.

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* Hinweis: nur die Bohransätze, die übernommen worden sind, werden im aktuellen Ausschnitt ausgegeben.



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Hier können Sie ihre Eingaben kontrollieren, korrigieren und ggf. löschen

Hinweis

* Bohrungen sind mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen UWB (§49 WHG) sowie zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beim LBEG (§127 Abs. 1 Nr. 1 BBergG und §4 Abs. 1 LagerstG) anzuzeigen. Die Bohrarbeiten können nach Ablauf dieser Frist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Für Bohrungen über 100 m Bohrstrecke gilt dies nur, soweit das LBEG innerhalb dieser Frist nicht die Vorlage eines Betriebsplanes verlangt.
Bitte übersenden Sie nach Abschluss der Bohrung eine Ausfertigung des Schichtenverzeichnisses mit Mess- und Ausbauergebnissen an das

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover.


Der Einsender erklärt im Namen des Eigentümers / Auftraggebers:
Die Bohrergebnisse Erklärungstext zur Freigabe

unterliegen keiner Restriktion
sind für Dritte gesperrt


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Mit dem Absenden des Formulars wird die Bohranzeige rechtsverbindlich.


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